Sachverständigenbüro für betriebliche Altersversorgung Klaus Dernedde
Wir erstellen Gutachten für die Sanierung Ihre betrieblichen Versorgungszusagen -erfahren und kompetent-
Früher geliebt - heute gehasst
Versorgungszusagen mit Pensionsrückstellungen
Von der Erteilung der Versorgungszusage, oder auch Pensionszusage genannt, bis zum Rentenbeginn vergehen häufig 30 Jahre und mehr. In diesem Zeitraum kann es - auch mehrfach - zu Anpassungen in der Gesetzgebung und Rechtsprechung kommen.
In etwa 80% aller Fälle wurden Pensionszusagen dennoch nicht angepasst, es bestehen formelle Fehler oder die Rückdeckungsversicherungen sind nicht rechtssicher verpfändet. Noch mehr Pensionszusagen sind nicht ausreichend finanziert. Dadurch ergeben sich weitere existenzielle Risiken für die Unternehmen und Versorgungsberechtigten.
Anders ausgedrückt:
In den Unternehmen liegen Zeitbomben!
Jetzt ist es an der Zeit Pensionszusagen zu überprüfen. Handeln Sie!
Wir erstellen für Sie, nach Überprüfung der Pensionszusagen, schriftliche Gutachten.
Die jährlich zu erstellenden versicherungsmathematischen Gutachten für die Steuer- und Handelsbilanz decken eine solche inhaltliche Prüfung nicht ab.
Auch für alle anderen Bereiche der betrieblichen Altersversorgung (bAV) erstellen wir für Sie gerne Gutachten.